Urheberrecht

Der Urheberrechtsschutz entsteht automatisch – es ist keine Anmeldung oder Gebühr erforderlich, um ihn zu erlangen. Konkret schützt das Urheberrecht jede Art von schöpferischer Leistung, darunter:

Konkret schützt das Urheberrecht jede Art von schöpferischer Leistung, darunter:

  • Literarische, dramatische, musikalische und künstlerische Werke sowie Filme und Rundfunksendungen.
  • Tabellen, Sammlungen und Computerprogramme (einschließlich vorbereitender Entwurfsmaterialien).
  • Grafiken, Fotografien, Skulpturen und Collagen gelten als künstlerische Werke – unabhängig von deren künstlerischer Qualität. Gleiches gilt für Werke der Architektur.
  • Datenbanken sind schutzfähig, wenn ihre Erstellung mit einem erheblichen Investitionsaufwand verbunden war – dieser sollte jedoch sorgfältig dokumentiert werden.

Wenn Sie Ihr Urheberrecht an einem Werk geltend machen möchten, sollten Sie auf dem Werk das Urheberrechtssymbol © anbringen. Zudem empfiehlt es sich, eine gute und datierte Dokumentation des kreativen Prozesses zu führen, um im Streitfall nachweisen zu können, dass es sich um Ihr eigenes Werk handelt.

Was gilt als Urheberrechtsverletzung?

Jemand kann Ihre automatischen Rechte verletzen, wenn er eines der folgenden Dinge ohne Ihre Zustimmung tut:

  • Ihr Werk kopieren.
  • Kopien davon verbreiten, egal ob kostenlos oder gegen Entgelt.
  • Kopien Ihres Werks vermieten oder verleihen.
  • Ihr Werk öffentlich aufführen, zeigen oder abspielen.
  • Eine Bearbeitung oder Abwandlung Ihres Werks vornehmen.
  • Es im Internet veröffentlichen.

Warum Maucher Jenkins als Ihre Urheberrechtskanzlei wählen?

Wenn Ihnen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird – oder wenn Sie den Verdacht haben, dass jemand Ihr Urheberrecht verletzt hat – ist es entscheidend, schnell zu handeln. Unser spezialisiertes Team für Urheberrecht hilft Ihnen, die rechtlichen Fragen zu klären und die besten Maßnahmen zu ergreifen. Wir übernehmen die Fallbearbeitung oder führen in Ihrem Namen Verhandlungen mit der Gegenseite.

Unsere Urheberrechtsexperten unterstützen Sie auch bei der Lizenzierung oder Übertragung Ihrer Rechte, um diese kommerziell zu verwerten. Dieser Prozess kann beispielsweise im Rahmen eines Verkaufs oder einer Übertragung von Marken oder anderen Schutzrechten erfolgen.

Wir beraten in allen Bereichen des Urheberrechts, einschließlich:

  • Identifikation urheberrechtlich geschützter Werke
  • Schutzdauer
  • Formulierung und Verwendung von Urheberrechtshinweisen
  • Übertragung und Lizenzierung von Urheberrechten, einschließlich der Gestaltung entsprechender Verträge

Kontaktieren Sie uns

Unsere Anwälte und Fachkräfte sind auf die Recherche, Überwachung, Anmeldung und Durchsetzung von Schutzrechten unserer Mandanten spezialisiert.