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Artur Fischer Erfinderpreis Baden-Württemberg 2017
Mit dem Artur Fischer Erfinderpreis Baden-Württemberg werden alle zwei Jahre private Erfinderinnen und Erfinder für besonders zukunftsweisende Innovationen prämiert.
An der Preisvergabe können alle privaten Erfinderinnen und Erfinder mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Baden-Württemberg bewerben, die
• für ihre Erfindung nach dem 30.06.2012 ein Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Patentamt oder bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum angemeldet und erteilt bekommen habenoder
• zu dieser Patentanmeldung zumindest den ersten Prüfungsbescheid oder den amtlichen Recherchenbericht vorlegen könnenoder
• nach dem 30.06.2012 ein Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet haben und einen amtlichen Recherchenbericht zu ihrem Gebrauchsmuster vorlegen können.
• Ausgelobt sind Preisgelder in Höhe von über € 20.000,00.
Weitere Informationen zum Artur Fischer Erfinderpreis Baden-Württemberg erhalten Sie unter www.erfinderpreis-bw.de.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, die für die Teilnahme an der Preisvergabe erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen.