Wie erwartet, hat das Landgericht Düsseldorf das Verletzungsverfahren von CureVac SE gegen BioNTech SE am 27. Dezember 2023 ausgesetzt (verschoben) und den Verkündungstermin, der für den 28. Dezember vorgesehen war, aufgehoben – siehe hier.
Es geht um Impfstoffe auf mRNA-Basis gegen Covid-19.
Grund für die Aufhebung ist das parallele Nichtigkeitsverfahren gegen das Patent EP 1 857 122 B1 auf mRNA-Impfstoffe vor dem Bundespatentgericht, aus dem CureVac geklagt hatte. Dort war am 15. Dezember 2023 die Nichtigkeit des Patents festgestellt worden. Wir haben darüber bereits berichtet:
Erste Instanz erklärt deutsches CureVac-Patent auf mRNA-Impfstoff gegen Covid-19 für nichtig. Dort können Sie auch weitere Details finden.
CureVac hatte bereits angekündigt, gegen das Nichtigkeitsurteil in die Berufung beim Bundesgerichtshof (BGH, zweite Instanz) zu gehen.
Über eine Fortsetzung des Verletzungsverfahrens vor dem Landgericht Düsseldorf soll nun erst entschieden werden, wenn der BGH eine rechtskräftige Entscheidung im Nichtigkeitsverfahren getroffen hat. Dies dürfte rund ein Jahr dauern. Sollte die Nichtigkeit des Patents vor dem BGH bestätigt werden, würde das Verletzungsverfahren gegenstandslos. Wir werden über den Fortgang der beiden parallelen Verfahren berichten.