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McDonald’s Lost Its Chicken – Wie McDonald’s teilweise seine Big Mac-Marke in der EU verlor
Der Fast-Food-Riese McDonald’s hat einen teilweisen Verlust seiner EU-Marke für eines seiner bekanntesten Produkte, den Big Mac, hinnehmen müssen. Die Marke wurde erstmals 1996 eingetragen, hat nun jedoch den Schutz für Geflügelprodukte verloren.
Diese Entscheidung folgt auf einen Rechtsstreit mit der irischen Fast-Food-Kette Supermac’s, der 2015 begann, als Supermac’s versuchte, seinen Namen als Marke in der EU für Restaurantdienstleistungen eintragen zu lassen. McDonald’s widersprach der Anmeldung mit der Begründung, dass die Marke von Supermac’s der älteren Big-Mac-Eintragung zu ähnlich sei und Verwechslungsgefahr bestehe.
Supermac’s wehrte sich gegen den Widerspruch und beantragte die Löschung der Big-Mac-Marke von McDonald’s, da diese nicht für alle eingetragenen Waren und Dienstleistungen in der EU ernsthaft benutzt worden sei.
Nach EU-Markenrecht kann das Nicht-Nachweisen einer ernsthaften Benutzung einer Marke zur teilweisen oder vollständigen Löschung der Rechte führen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied nun, dass McDonald’s keine ausschließlichen Rechte mehr an der Big-Mac-Marke in der EU für Geflügelprodukte oder Restaurantdienstleistungen besitzt, da es nicht gelungen ist, eine ernsthafte Benutzung der Marke für diese Kategorien über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren nachzuweisen.
Damit beschränkt sich der Markenschutz für den Big Mac im Wesentlichen auf Fleischsandwiches und aus Fleisch zubereitete Speisen.
Auch wenn der teilweise Verlust der Rechte McDonald’s nicht daran hindert, den Namen Big Mac weiterhin zu verwenden, eröffnet dies Wettbewerbern die Möglichkeit, den Begriff „Mac“ im Zusammenhang mit Hühnerprodukten oder sogar in ihren Restaurantnamen innerhalb der EU frei zu nutzen. Das Urteil erlaubt es Konkurrenten wie Supermac’s, unter ähnlichen Namen auf den Markt zu treten, ohne Klagen wegen Markenverletzung von McDonald’s befürchten zu müssen – was die Unterscheidungskraft der Marke Big Mac schwächen und ihren Wert mindern könnte.
Laut Supermac’s-Gründer Pat McDonagh ist diese Entscheidung ein „David-gegen-Goliath“-Sieg und zeigt, dass auch kleine und mittelständische Unternehmen große Konzerne herausfordern können, wenn deren Rechte nicht aktiv genutzt werden.
Der Fall verdeutlicht die Bedeutung eines effektiven Portfoliomanagements, selbst bei bekannten Konzernen wie McDonald’s. Markenportfolios müssen fortlaufend aktiv gepflegt werden, um ihren Wert und ihre Durchsetzbarkeit zu erhalten.
Das Urteil unterstreicht zudem, dass der Ruf einer Marke allein nicht ausreicht, um eine ernsthafte Benutzung zu belegen. Vielmehr muss die Nutzung durch substanzielle und konkrete Beweise für alle beanspruchten Waren oder Dienstleistungen untermauert werden. Letztlich ist dies eine warnende Erinnerung für Unternehmen, ihre Markennutzung regelmäßig zu prüfen und Belege zu sichern, um keine Angriffsfläche für Löschungs- oder Widerrufsverfahren zu bieten.
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