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CRISPR/Cas – Große Interessenkonflikte und Lektionen für Patentanmelder
Das Kürzel „CRISPRS/Cas steht für „Clustered Regularly Interspaced Short PalindromicRepeats” und bezieht sich auf eine vor wenigen Jahren erfundene Technologie, mittels der es möglich ist, DNA in maßgeschneiderter und gezielter Weise zu zerschneiden, um „Genome Editing“ zu betreiben, also DNA quasi chirurgisch zu verändern. Gene oder andere wichtige DNA-Sequenzen können so auf zuvor beispiellos schnelle und einfache Weise eingefügt, entfernt oder stillgelegt werden. Die anerkannte Wissenschaftszeitschrift „Science“ erklärte die CRISPRS-Methode zum „Durchbruch des Jahres 2015“.
Die der Erfindung zugrunde liegende fundamentale Entdeckung wurde von mehr als einer Gruppe von Erfindern gemacht. Dies hat dazu geführt, dass Patentanmeldungen und Patente entstanden, die in mannigfaltiger Weise interferieren, und dies bedingt beispielsweise in den USA oder Europa Konflikte vor Patentämtern und Gerichten. Hohe Geldeinnahmen winken jedem, der in der Lage ist, die Methode zu monopolisieren, sei es hinsichtlich des allgemeinen Prinzips oder spezifischer Varianten.
Stark vereinfacht wurden die zwei wichtigsten Patentfamilien einerseits von der „University of California“ in Berkeley und der Universität Wien, auf Basis der Arbeiten der Erfinder Jenniffer Doudna und Emannuelle Charpentier, und andererseits vom „The Broad Institute“ des Massachusetts Institute of Technology und der Harvard University, mit Feng Zhang als Erfinder, begründet.
Im September 2018 entschied in den USA der „US Court of Appeals for the Federal Circuit“ als gerichtliche Beschwerdeinstanz, dass diese zwei wichtigsten Patentfamilien nebeneinander Bestand haben können. Im Juni 2019 eröffnete jedoch das US Patent- und Markenamt(USPTO) ein neues sogenanntes Interferenzverfahren zur Prüfung der Patente und möglicher Überlappungen.
In Europa wurde am Ende eines Einspruchsverfahrens ein von der University of California und der Universität Wien gehaltenes europäisches Patent mit der Nummer EP 2 800 811 als rechtskräftig angesehen, nachdem eine Reihe von Verbesserungen eingereicht worden waren. Eine Beschwerde ist noch möglich. Sehen Sie bitte hier
Bereits Mitte Januar 2020 hatte das Europäische Patentamt im Beschwerdeverfahren T 844/18 das europäische Patent EP 2 771 468 des „The Broad Institute“ widerrufen, da die relevanten Prioritäten nicht anerkannt wurden.
Artikel 87 des Europäischen Patentübereinkommens sieht vor, dass jedermann, der eine Patentanmeldung in einem oder mit Wirkung für einen Mitgliedsstaat der Pariser Verbandsübereinkunft einreicht, oder sein Rechtsnachfolger, für eine später innerhalb der Prioritätsfrist von 12 Monaten eingereichte Anmeldung derselben Erfindung ein Prioritätsrecht mit dem wirksamen Datum einer Prioritätsanmeldung genießt, deren Priorität in Anspruch genommen wird. Gibt es mehr als einen Anmelder, kann eine spätere Anmeldung nach der gültigen Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts die frühere Anmeldung nur dann als Basis für einen gültigen Prioritätsanspruch geltend machen, wenn die frühere Anmeldung alle Anmelder der späteren Anmelder benennt.
Da vor diesem Hintergrund vorliegend die Priorität nicht anerkannt werden konnte, gab es Stand der Technik mit wirksamem Publikationsdatum zwischen dem Zeitpunkt der Prioritätsanmeldungen und der nachfolgenden PCT-Anmeldung, welche als Basis für EP 2 771 468 diente. Dies beeinträchtigte die Gültigkeit der erteilten Ansprüche. Dies führte dazu, dass die Beschwerdekammer den Widerruf des Patentes seitens der Einspruchsabteilung bestätigte. Sehen Sie bitte hier und hier
Eine weitere Problematik parallel zu den Konflikten betraf auch einen Dissens hinsichtlich der Erfindernennung eines ursprünglich nicht genannten Erfinders und wurde seitens der Betroffenen in einem Vergleich einvernehmlich gelöst. Sehen Sie bitte hier
Was kann man aus all Diesem lernen?
Zum ersten ist es wichtig, ein frühes Prioritätsdatum für eine Anmeldung auf eine neue Erfindung zu sichern, um möglichst eine Interferenz mit Anmeldungen anderer Personen zu vermeiden – wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Zum zweiten ist es wichtig, die Erfinder sorgfältig zu ermitteln und alle Erfinder zu benennen.
Und zum dritten muss es eine klare Rechtsnachfolge geben, um eine Priorität korrekt zu beanspruchen – durch den- oder dieselben Anmelder oder einen klaren und rechtzeitigen Rechtsübergang oder eine rechtzeitige Prioritätsrechtsübertragungserklärung.
Bilden beispielsweise US „Provisional Applications“ (eine spezielle Anmeldungsart zum Sichern einer Priorität in den USA) die Basis für Prioritätsansprüche, kommt es oft vor, dass Erfinder auch als Anmelder benannt sind. Werden die Prioritäten dieser „ProvisionalApplications“ in nachfolgenden (beispielsweise PCT-) Anmeldungen in Anspruch genommen, kann es vorkommen, dass nun ein Unternehmen oder eine Universität als Anmelder genannt ist. Die Rechtsnachfolge für das Recht auf Beanspruchung der Priorität(en) muss vor dem Einreichen der nachfolgenden Anmeldung vertraglich und am besten auch beim Amt geklärt sein.
Wir können Unterstützung bei der zügigen Einreichung von Patentanmeldungen, bei der Bestimmung der Erfinder und beim richtigen Beanspruchen von Prioritäten zur Verfügung stellen. Bitte sehen Sie hier mehr Information uber Patente & Gebrauchsmuster
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