Mit Wirkung vom 3. August 2019 trat eine Änderung der US-amerikanischen Markenregeln in Kraft. Diese verlangt von Inhabern von Marken - Anmeldern und Inhabern eingetragener Marken – soweit sie keine US-Markeninhaber sind, einen in den USA lizensierten Anwalt für den Verkehr mit dem Patent- und Markenamt der USA (USPTO) einzuschalten.
Grundsätzlich sind hiervon alle Markeninhaber betroffen, die ihren Sitz außerhalb der USA haben oder ihr Hauptgeschäft außerhalb der USA haben.
Nach Verlautbarung des USPTO wird mit der neuen Regel beabsichtigt:
- eine Erhöhung der Konformität von Kunden mit dem US-Markenrecht und den Regeln des USPTO.
- eine Verbesserung der Richtigkeit von Eingaben betreffend Marken an das USPTO.
- der Schutz der Integrität des US-Markenregisters.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wir behandeln seither ohnehin Einreichungen, die US-Marken betreffen, unter Einschaltung von in den USA lizensierten Anwälten, so dass unsere Mandanten normalerweise keine Änderungen zu erwarten haben.
Wenn Sie jedoch kein Mandant bei uns sind und im Markenbereich US-bezogene Aktivitäten von außerhalb der USA unternommen haben, müssen Sie davon ausgehen, von der Regel betroffen zu sein. Um sicherzustellen, dass Ihnen keine Nachteile aus der neuen Regel entstehen: Sollten Sie diesbezüglich eine Frage haben oder unserer Unterstützung bedürfen, wenden Sie sich bitte gerne an uns.