Was ist ein Patent?
Ein Patent ist ein vom Staat erteiltes Monopolrecht, das dem Erfinder das Recht verleiht, Dritte daran zu hindern, die geschützte Erfindung ohne Zustimmung zu benutzen, herzustellen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten und /oder zu importieren.
Was ist patentierbar?
Eine Erfindung kann patentiert werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Die Erfindung muss neu sein d. h. sie ist der Öffentlichkeit noch nicht durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder auf andere Weise zugänglich gemacht worden
- Die Erfindung muss erfinderisch sein d. h. sie ist für einen Fachmann nicht naheliegend
- Die Erfindung muss gewerblich anwendbar sein d. h. sie kann industriell hergestellt oder benutzt werden.
Es gibt aber auch Erfindungen, die vom Patentschutz ausgeschlossen sind. Beispiele für solche Ausschlusskategorien sind Methoden zur medizinischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers, Geschäftsmodelle, mathematische Methoden und gewisse Erfindungen im Bereich Software. Hier ist im Einzelfall zu beurteilen, ob die Erfindung wirklich in diese Kategorien fällt.
Was muss ich tun, wenn ich meine Idee durch ein Patent schützen lassen will?
Unsere Patentanwältinnen und -anwälte können Sie über die Patentierbarkeit Ihrer Erfindung beraten und Ihnen bei der Ausarbeitung und Einreichung einer Patentanmeldung behilflich sein. Wenn Sie Ihre Idee patentieren lassen wollen, ist es sehr wichtig, dass Sie die Einzelheiten der Erfindung nicht an andere weitergeben, ohne vorher eine Patentanmeldung eingereicht oder zumindest eine Vertraulichkeitsvereinbarung (z.B. eine Geheimhaltungsvereinbarung) getroffen zu haben.
Wo soll das Patent angemeldet werden?
Patente sind territoriale Schutzrechte. Bei der Entscheidung, wo Sie Ihre Patentanmeldung einreichen, sollten Sie Faktoren wie die Länder Ihrer Hauptmärkte, Ihrer Wettbewerber und/oder der Produktherstellung berücksichtigen. Nach Einreichung der ersten Patentanmeldung kann innerhalb einer Frist von 12 Monaten eine weitere Patentanmeldung eingereicht werden, mit der die Priorität der ersten Anmeldung beansprucht wird. Dabei profitiert die Nachanmeldung vom Anmeldetag der ersten Patentanmeldung. Ein Beispiel für eine Nachanmeldung kann eine internationale (PCT) Patentanmeldung sein. Das Anmeldeverfahren einer solchen PCT-Anmeldung besteht aus zwei Phasen: Einer internationalen Phase, in der das Patentamt eine Recherche durchführt, und einer sich anschließenden nationale Phase. In dieser Phase kann der Anmelder wählen, in welchen Staaten er Schutz begehrt. Die Anmeldung kann beispielsweise in Europa, den USA, China, Japan usw. eingereicht werden. Die Anmeldung wird dann von den nationalen Patentämtern der Länder geprüft, in denen Schutz begehrt wird.
Deutsche und europäische Patente
In Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) für die Erteilung nationaler Patente zuständig. Auf europäischer Ebene übernimmt dies das Europäische Patentamt (EPA). In beiden Fällen durchläuft Ihre Patentanmeldung ein Prüfungsverfahren. Bei positivem Abschluss wird das Patent erteilt. Ein deutsches Patent bietet Schutz in Deutschland, ein europäisches Patent in allen Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens, in denen es validiert ist. Das europäische Patent “zerfällt” dann in nationale Patente. Daher wird das europäische Patent auch als “Bündelpatent” bezeichnet.
Das neue Einheitspatent
Das neue Europäische Einheitspatent, das am 1. Juni 2023 eingeführt wurde, bietet Erfindern und Unternehmen die Möglichkeit, mit einem einzigen Antrag beim Europäischen Patentamt (EPA) einheitlichen Patentschutz in derzeit 18 EU-Mitgliedstaaten zu erlangen. Das Einheitspatent ergänzt die bestehenden Optionen des nationalen und europäischen Patents und bietet Unternehmen eine flexible, kostengünstige Möglichkeit, ihre Innovationen in Europa zu schützen.
Phasen einer Patentanmeldung

Was können wir für Sie tun?
Unsere Patentanwältinnen und -anwälte verfügen über umfassende Erfahrung bei der Ausarbeitung und Einreichung von Patentanmeldungen sowie bei der Unterstützung bei der Prüfung und Erteilung von Patenten vor den nationalen Patentämtern. Wir können auch bei Recherchen behilflich sein. Eine Recherche zum Stand der Technik kann durchgeführt werden, um Veröffentlichungen zu finden, die für die Patentierbarkeit Ihrer Idee relevant sein könnten. Eine Freedom-to-Operate-Recherche kann durchgeführt werden, um nach eingetragenen Schutzrechten Dritter zu suchen, die Sie daran hindern könnten, Ihre Idee zu nutzen oder zu verkaufen.
Mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich Patentanmeldungen und -beratung erfahren Sie hier:
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