Was sind Designrechte?
Designrechte, auch Geschmacksmusterrechte genannt, schützen das Erscheinungsbild eines Produkts oder seiner Verpackung. Dieser Schutz unterscheidet sich vom Markenschutz, der mit der Marke als Herkunftsnachweis eines Produkts dient, und vom Patentschutz, der die technische Funktionsweise eines Produkts schützt.
Beispielsweise können folgende Aspekte eines Produkts durch Geschmacksmusterrechte geschützt werden:
- Linien
- Konturen
- Farben
- Form
- Textur
- Material
- Ornamente
Eintragung eines Geschmacksmusters bzw. Designs
Um Geschmacksmusterschutz zu erlangen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Design muss neu sein. Es gibt jedoch eine sogenannte Neuheitsschonfrist von 12 Monaten (zwischen Veröffentlichung und Anmeldung). Die Neuheitsschonfrist ermöglicht es dem Designer, das Design zu veröffentlichen um beispielsweise den Markterfolg einzuschätzen. Es empfiehlt sich jedoch, Ihr Design so früh wie möglich anzumelden, um das Risiko zu vermeiden, dass ein Wettbewerber ein ähnliches Design vor Ihnen anmeldet.
- Das Design muss gegenüber bereits eingetragenen oder benutzten Designs Eigenart besitzen.
Nicht eingetragene Geschmacksmusterrechte
Es ist nicht erforderlich, Geschmacksmusterrechte eintragen zu lassen, um sie im Falle einer Verletzung durch Dritte durchsetzen zu können. Ein sogenanntes „nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ entsteht automatisch, sobald das Erzeugnis erstmals in der EU der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird und bietet Ihnen Schutz in der EU vor Nachahmern für die Dauer von 3 Jahren. Ein eingetragenes Geschmacksmuster bietet Ihnen jedoch einen erheblichen Vorteil bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Wenn jemand Ihr nicht eingetragenes Geschmacksmusterrecht verletzt, müssen Sie nachweisen, dass Sie zuvor Inhaber des Geschmacksmusters waren und dass es kopiert wurde. Diese zusätzliche Beweislast kann zu komplexeren und teureren Gerichtsverfahren führen, als wenn das Geschmacksmuster eingetragen ist.
Vorteile des eingetragenen Designs
Die Registrierung ist schnell, kostengünstig und erleichtert die Verteidigung Ihrer Rechte.
Zudem können Behörden (z. B. Zoll) eingetragene Designs besser durchsetzen.
Ein eingetragenes Design ist bis zu 25 Jahre geschützt, während ein nicht eingetragenes Design nur 10 Jahre (UK) bzw. 3 Jahre (EU) gilt.
Fachliche Unterstützung durch Designanwälte
Unsere Designanwältinnen und -anwälte stellen sicher, dass Ihre Anmeldungen fachgerecht formuliert sind und keine bestehenden Designs verletzen. Wir führen Ähnlichkeitsrecherchen durch und beraten, falls Dritte versuchen, ein kollidierendes Design anzumelden.
Unsere IP-Spezialisten sind als Patentanwälte, Markenanwälte und Designanwälte registriert – so integrieren wir Ihre Designs optimal in Ihre Gesamtstrategie zum Schutz geistigen Eigentums.
Mehr zu unseren Dienstleistungen finden Sie hier:
➡️ Design