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Patentieren oder publizieren? Wege zur IP-Strategie in der akademischen Forschung
Für viele Forschende und Wissenschaftler ist der Antrieb zu publizieren ebenso stark wie der Wunsch nach Innovation. Akademischer Erfolg wird häufig an Veröffentlichungen, Zitierungen und Konferenzbeiträgen gemessen.
Wenn es jedoch um geistiges Eigentum geht, ist das Timing entscheidend – denn eine wohlgemeinte Präsentation oder Veröffentlichung kann unter Umständen die Erlangung eines Patents verhindern.
Wer als Forscher etwas Neues und Aufregendes entdeckt, möchte die Ergebnisse verständlicherweise schnell teilen – etwa durch das Verfassen eines Manuskripts und das Einreichen bei einer Fachzeitschrift. Erfolgt dies jedoch, bevor man den Patentschutz in Betracht zieht, gilt die Veröffentlichung als öffentliche Offenbarung. Dadurch geht die Neuheit verloren und in vielen Jurisdiktionen – darunter das Vereinigte Königreich oder Europa – besteht anschließend keine Möglichkeit mehr, ein Patent zu erlangen.
Dieses Dilemma ist in Universitäten, Krankenhäusern und Forschungszentren weit verbreitet. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Bewusstsein und etwas Planung lassen sich Patentanmeldung und Veröffentlichung so aufeinander abstimmen, dass beides möglich bleibt – zuerst patentieren, dann publizieren.
Was ist eine öffentliche Offenbarung?
Im Patentrecht bedeutet „öffentliche Offenbarung“ jede nicht vertrauliche Mitteilung, die eine Erfindung der Öffentlichkeit zugänglich macht. Dazu zählen unter anderem:
- Fachartikel
- Abstracts oder Poster auf Konferenzen
- Mündliche Vorträge
- Dissertationen
- Online-Seminare oder Webinare
- Gespräche mit externen Partnern ohne Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
Selbst wenn das Publikum klein oder fachlich spezialisiert ist, gilt eine Information als öffentlich offengelegt, sofern keine Vertraulichkeitsverpflichtung besteht. Ab diesem Zeitpunkt ist die Idee nicht mehr „neu“ – und Neuheit ist eine zentrale Voraussetzung der Patentfähigkeit.
Nach Section 2(1) des Patents Act 1977 muss eine Erfindung zum Zeitpunkt der Anmeldung neu sein. Wurde sie zuvor bereits öffentlich offenbart, fehlt diese Neuheit und ein Patent kann nicht mehr erteilt werden. Anders als die USA, wo eine 12-monatige „Grace Period“ existiert, kennen Großbritannien und Europa keine solche Frist. Eine Veröffentlichung vor der Anmeldung kann hier die Patentfähigkeit vollständig zerstören.
Timing ist entscheidend
Sobald eine Patentanmeldung eingereicht wurde, gefährden spätere Veröffentlichungen die Patentfähigkeit nicht mehr. Daher bietet es sich an, vor einer Publikation zunächst eine Prioritätsanmeldung (z. B. eine UK-Patentanmeldung) einzureichen. Diese legt den maßgeblichen Anmeldetag fest, von dem aus Neuheit und erfinderische Tätigkeit bewertet werden.
Ab diesem Zeitpunkt besteht ein 12-monatiges Prioritätsjahr, um
- die Erfindung weiterzuentwickeln und
- zu entscheiden, in welchen Ländern Schutz begehrt werden soll
Innerhalb dieses Fensters können z. B. eine europäische Patentanmeldung oder eine internationale (PCT-) Anmeldung eingereicht werden – jeweils mit Inanspruchnahme der ursprünglichen Priorität. Anschließend kann der Forschungsinhalt veröffentlicht werden, ohne Rechte zu verlieren.
Besonderheiten in Life Sciences und MedTech
Gerade in den Lebenswissenschaften ist das Timing besonders anspruchsvoll. Anders als in Bereichen wie dem Maschinenbau hängen Erfindungen in Biotechnologie, Pharma oder Diagnostik stark von Qualität und Umfang der Datengrundlage ab.
- Datengenerierung ist zeitaufwendig und teuer
- Das EPA verlangt zunehmend belastbare Stützung über den gesamten beanspruchten Schutzbereich
- zu frühes Anmelden → Risiko: zu enge oder nicht ausreichend gestützte Ansprüche
- zu spätes Anmelden → Risiko: Neuheitsverlust durch Offenbarung
Das erfordert eine fein abgestimmte Strategie, die frühzeitig den optimalen Anmeldezeitpunkt festlegt.
TTO früh einbinden
Es ist ratsam, bereits bei ersten Hinweisen auf wirtschaftliches oder klinisches Potenzial die Technology-Transfer-Abteilung (TTO) einzuschalten. Diese sind darauf spezialisiert, Erfindungen zu erkennen, zu bewerten und zu schützen – idealerweise vor dem Einreichen von Abstracts oder Manuskripten.
Zusammenfassung
- Öffentliche Offenbarung zerstört Neuheit – immer vor der Veröffentlichung anmelden
- Patent first, publish second
- Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs) nutzen
- TTO frühzeitig einbeziehen
- Patentanmeldung und Publikation schließen sich nicht aus – sie müssen nur richtig koordiniert werden
Wenn Sie als Forscher oder Wissenschaftler vermuten, dass Ihre Arbeit kommerzielles Potenzial besitzt, unterstützen wir Sie gern dabei, den Weg von der Idee bis zum wirksamen Schutz zu gestalten.
Bei Maucher Jenkins verfügen wir über umfangreiche Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Universitäten, NHS-Einrichtungen und Forschungseinrichtungen. Wir helfen Ihnen, Patente zu sichern und Ihre Innovationen vor der Veröffentlichung zu schützen.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Anwältinnen und Anwälte gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach unter: muc@maucherjenkins.com oder telefonisch: +49 89 340 77 26-0
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