Autor: Dr. Ulrike Kaufmann (geb. Zorr)
Am 26. November 2020 hat der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht mit der notwendigen 2/3-Mehrheit zugestimmt. Abgestimmt wurde inhaltlich über dasselbe Gesetz, dass auch schon einer vorherigen - durch das BVerfG im März diesen Jahres in formaler Hinsicht beanstandeten Abstimmung - zugrunde lag. Unseren Beitrag über die Entscheidung des BVerfG finden Sie hier: Endstation für das europäische Einheitspatent?
In weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens muss nun noch der Bundesrat seine Zustimmung zum Gesetz erteilen. Das UPC rückt damit in immer greifbarere Nähe, wobei weitere Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz nicht ausgeschlossen sind.
Weitere Informationen zur Abstimmung des Bundestages finden Sie hier: Zweidrittelmehrheit für Abkommen zum Einheitlichen Patentgericht