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IP Happy Hour – Patentverletzungsverfahren in Japan
Patente wirksam durchsetzen – auch in Fernost!
Immer wieder werden Unternehmen auf patentverletzende Plagiate aus asiatischen Ländern aufmerksam. Diese Plagiate werden dort typischerweise günstiger produziert und gelangen so zu deutlich geringeren Preisen auf den europäischen Markt.
Die Anbieter, die insbesondere im Bereich von Konsumgütern gerne auch bekannte Online-Plattformen als Vertriebskanal nutzen, lassen sich oftmals nur schwer identifizieren. Unternehmen stehen damit vor praktischen Problemen wie bspw. der korrekten Zustellung einer Klage wegen Patentverletzung. Vor diesem Hintergrund kann es sinnvoll sein, den Fokus auf den Hersteller der Produkte zu lenken. Damit verlagert sich der Rechtsstreit jedoch ins Ausland, sofern der Patentinhaber in dem jeweiligen Sitzstaat des Herstellers ebenfalls über Patente verfügt. Ist das der Fall, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Hersteller bspw. in China wegen Patentverletzung insbesondere auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Die nationalen Besonderheiten solcher Verfahren sind Unternehmen jedoch oftmals nicht bekannt. Es lässt sich daher nur schwer einschätzen, wie erfolgversprechend ein solches Vorgehen im Einzelfall ist, wie lange ein Verfahren ggf. dauern würde und mit welchen Kosten zu rechnen wäre. Hinzu kommt regelmäßig die Frage, welche Beweismittel zum Nachweis einer Patentverletzung dem jeweils nationalen Gericht vorgelegt werden müssten.
Mit unserer IP HAPPY HOUR Reihe „Patent Litigation in Asia” möchten wir an drei Terminen über den typischen Ablauf eines Patentstreitverfahrens in den besonders relevanten asiatischen Märkten China, Japan und Indien informieren.
Zu diesem Zweck haben wir Experten aus den jeweiligen Ländern eingeladen, die im Anschluss an den jeweiligen Vortrag auch für Fragen gerne zur Verfügung stehen.
Wir freuen uns sehr, dass wir für unsere zweite Session zum Thema „Japan“ Frau Shimako Kato gewinnen konnten.
Die Referentin

Frau Kato ist Patentanwältin und Partnerin der renommierten Kanzlei Abe, Ikubo & Katayama. Sie erhielt 1988 ihren Bachelor of Engineering von der Waseda-Universität. Von 1988 bis 2006 war sie beim Japanischen Patentamt tätig – zunächst als Patentprüferin, später als Mitglied der Beschwerdekammer im Bereich Metall- und Polymerverarbeitung.
1998 erhielt sie ein Stipendium der National Personnel Authority für eine Tätigkeit beim Europäischen Patentamt sowie beim Deutschen Patent- und Markenamt. Von 2002 bis 2005 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bezirksgericht Tokio tätig. In der IP-Abteilung des Gerichts unterstützte sie die Richter mit fachlicher Expertise bei patentrechtlichen Entscheidungen im Bereich Chemie sowie in anderen Verfahren des geistigen Eigentums.
Im Jahr 2006 ließ sie sich als Patentanwältin registrieren und trat der Kanzlei Abe, Ikubo & Katayama bei. Seither ist sie vor allem in Patentverletzungsverfahren und Nichtigkeitsklagen tätig. 2013 vertiefte sie ihre Kenntnisse im Bereich der deutschen Patentstreitpraxis unter Richter Thomas Kühnen am Oberlandesgericht Düsseldorf.
Seit 2018 ist sie zudem Dozentin im LL.M.-Programm für Immaterialgüterrecht an der Waseda-Universität.
Weitere Informationen zu Ihrer Person finden Sie hier.
Termin
Wann: 16. Oktober 2025, Uhrzeit: 11 Uhr (MEZ)
Wo: Online Webinar
Speaker: Shimako Kato
Dauer: ca. 45 min Vortrag und ca. 15 min Q&A
Anmeldung
Anmeldung zum Webinar erfolgt via Mail an IPDAY@maucherjenkins.com.
Nachdem wir Ihre Anmeldung erhalten haben, senden wir Ihnen den Zugangslink zum Webinar.
Die Teilnahme am Vortrag ist kostenlos. Der Vortrag wird in englischer Sprache gehalten.
Rückfragen & Informationen:
Abteilung Marketing
T. +49 761 79174 0
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Ihr Maucher Jenkins Team
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