Schützen Sie Ihr Urheberrecht.
Der Urheberrechtsschutz entsteht automatisch – Sie müssen ihn weder beantragen noch Gebühren dafür zahlen. Das Urheberrecht schützt Werke wie:
- Literarische, dramatische, musikalische und künstlerische Werke sowie Filme und Rundfunksendungen
- Tabellen, Kompilationen und Computerprogramme
- Grafische Werke, Fotografien, Skulpturen und Collagen gehören unabhängig von ihrer künstlerischen Qualität zu den künstlerischen Werken, ebenso wie Werke der Baukunst
- Datenbanken sind geschützt, wenn erhebliche Investitionen in ihre Erstellung getätigt wurden, aber Sie sollten darauf achten, diese Investitionen zu dokumentieren
Wenn Sie Ihr Urheberrecht an einem Werk kennzeichnen möchten, sollten Sie das Copyright ©-Symbol auf Ihrem Werk anbringen. Sie sollten auch sicherstellen, dass Sie datierte Aufzeichnungen über Ihren kreativen Prozess aufbewahren, für den Fall, dass Sie in einem späteren Prozess nachweisen müssen, dass Ihr Werk Ihr eigenes ist.
Was gilt als Urheberrechtsverletzung?
Jemand kann Ihre Urheberrechte verletzen, indem er eine der folgenden Handlungen ohne Ihre Erlaubnis vornimmt:
- Ihr Werk kopieren
- Verbreitung von Kopien Ihres Werks, sei es kostenlos oder zum Verkauf
- Kopien Ihres Werks verleihen oder vermieten
- Ihr Werk öffentlich aufführen, vorführen oder spielen
- Ihr Werk bearbeiten
- Ihr Werk ins Internet stellen