Biotechnologie

Unsere Patentanwälte im Bereich Biotechnologie verfügen über umfassende Erfahrung im Schutz geistigen Eigentums in diesem hochkomplexen Fachgebiet. Unser Team unterstützt Sie dabei, Ihre Erfindungen durch Patentschutz abzusichern – für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Innovation.

Biotechnologische Innovationen sind ein wesentlicher Bestandteil des technologischen Fortschritts, da sie zur Verbesserung der Lebensumstände der Menschheit beitragen. Die Forschung in diesem Bereich ist jedoch oft komplex, zeitaufwendig und kostspielig. Unsere Aufgabe sehen wir darin, die wirtschaftlichen Interessen derjenigen zu schützen, die Zeit und Ressourcen in Innovationen auf diesem Gebiet investieren.

Trotz des hohen Forschungsaufwands verzeichnet der Bereich Biotechnologie in Europa ein starkes und anhaltendes Wachstum im Patentsystem. Im Vergleich zu vielen anderen Regionen gelten im Vereinigten Königreich und Europa allgemein anwendungsfreundliche Regelungen zur Patentierbarkeit von Technologien im Bereich der Lebenswissenschaften – insbesondere für biotechnologische Erfindungen. Wenn die allgemeinen Anforderungen an die Patentfähigkeit erfüllt sind, bieten das Vereinigte Königreich und Europa attraktive Rahmenbedingungen für Patentanmeldungen.

Besondere Aspekte bei der Patentierung im Bereich der Biotechnologie:

Sind Gensequenzen patentierbar?

Nukleinsäuresequenzen oder Teilsequenzen können patentiert werden, selbst wenn sie bereits in der Natur vorkommen. Voraussetzung ist jedoch ein kommerzieller Zweck sowie die Offenlegung der industriellen Anwendbarkeit in der Patentanmeldung. Ein Beispiel wäre ein Protein, das aus einer Sequenz gewonnen wurde – nicht einfach nur eine neu isolierte Nukleinsäuresequenz ohne bekannten wirtschaftlichen Nutzen.

Ist Klonen patentierbar?

Während es möglich ist, Patente auf Labortechniken zur Genom-Manipulation zu erhalten, ist der Patentschutz für Verfahren zum Klonen von Menschen ausgeschlossen. Dies umfasst alle Verfahren – auch die Embryospaltung –, die darauf abzielen, einen Menschen mit identischer nuklearer genetischer Information wie ein anderer lebender oder verstorbener Mensch zu erzeugen.

Kann Gentherapie patentiert werden?

Labortechniken im Rahmen der Gentherapie können patentierbar sein. Allerdings sind Behandlungsverfahren im Vereinigten Königreich und in Europa nicht patentierbar. Auch Verfahren zur Veränderung der Keimbahn eines Menschen – also Veränderungen, die vererbbar wären – sind vom Patentschutz ausgeschlossen.

Ist die Verwendung menschlicher Embryonen patentierbar?

Die Verwendung menschlicher Embryonen für industrielle oder kommerzielle Zwecke ist in Europa nicht patentierbar.

Wie aus der Rechtsprechung der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) hervorgeht, gilt dieser Ausschluss für jedes Patent:

„Ansprüche, die sich auf Produkte beziehen, welche – wie in der Anmeldung beschrieben – zum Anmeldetag ausschließlich durch ein Verfahren herstellbar waren, das zwingend die Zerstörung menschlicher Embryonen erforderte, selbst wenn dieses Verfahren nicht Teil der Ansprüche ist.“ – Brüstle ./. Greenpeace

Sind Pflanzen und Tiere patentierbar?

Pflanzen- oder Tierarten sowie durch „im Wesentlichen biologische Verfahren“ gewonnene Pflanzen oder Tiere sind in Europa nicht patentierbar.

„Im Wesentlichen biologische Verfahren“ schließen normale sexuelle Fortpflanzung ein – auch wenn eine menschliche Einflussnahme durch Kreuzung und Auswahl stattgefunden hat. Wenn jedoch die Pflanze oder das Tier nicht ausschließlich durch ein solches Verfahren gewonnen wurde – z. B. durch technische Eingriffe wie CRISPR-Cas – und die übrigen Patentvoraussetzungen erfüllt sind, kann ein Patentschutz möglich sein.

Ein weiterer Ausschluss betrifft Verfahren zur genetischen Veränderung von Tieren, die diesen Leid zufügen können, ohne dass ein wesentlicher medizinischer Nutzen für Mensch oder Tier gegeben ist – ebenso wie Tiere, die durch solche Verfahren entstehen.

Allerdings besteht die Möglichkeit, eine spezielle Schutzform für neue Pflanzensorten zu beantragen: das Sortenschutzrecht (auch bekannt als Plant Variety Rights oder Plant Breeders’ Rights).

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Unsere Anwälte und Fachkräfte sind auf die Recherche, Überwachung, Anmeldung und Durchsetzung von Schutzrechten unserer Mandanten spezialisiert.