Das Patentrecht im Bereich Life Sciences gehört zu den anspruchsvollsten und dynamischsten Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Mit hochqualifizierten Patentanwälten in Deutschland und Großbritannien ist unser Team hervorragend aufgestellt, um Mandanten durch die unterschiedlichen rechtlichen Ausschlüsse in den jeweiligen Ländern zu führen.
Life Sciences
Management von Life-Sciences-Patentportfolios
Patente zählen zu den wichtigsten Innovationstreibern in der Life-Sciences-Industrie. Wir stärken die wirtschaftliche Position unserer Mandanten durch praxisorientierte Beratung, die gezielt zur Wertsteigerung des Unternehmens beiträgt.
Unsere Stärken liegen in der Überwachung von Wettbewerberportfolios sowie in der Identifikation potenzieller Stärken und Schwächen. Wir geben Freedom-to-Operate-Gutachten ab, führen Due-Diligence-Prüfungen durch, wenn unsere Mandanten expandieren möchten, und gehen gegen Verletzungen ihrer Schutzrechte vor.
Unser Team aus spezialisierten Patentanwälten im Bereich Life Sciences gehört zu den führenden in der Branche. Viele unserer Experten verfügen über einen wissenschaftlichen Hintergrund in der Forschung und verstehen die Herausforderungen bei der Transformation von Forschungsergebnissen in marktreife Produkte. Wir haben besondere Erfahrung in Bereichen wie:
- Medizinprodukte
- Chemie
- Mikrobiologie
- Rekombinante Viren
- Polymerase-Kettenreaktion (PCR)
- Proteinkristallographie
- Durchflusszytometrie
- Molekularbiologie
- Biochemie
- Immunologie
- Antikörper
Darüber hinaus beraten wir zu Sortenschutzrechten (Plant Variety Rights), eingetragenem und nicht eingetragenem Designschutz sowie ergänzenden Schutzzertifikaten (SPC).
Welche Life-Sciences-Erfindungen sind in Europa patentierbar?
Im Vergleich zu vielen anderen Ländern gelten in Europa grundsätzlich antragsfreundliche Regelungen zur Patentierbarkeit von Technologien im Bereich Life Sciences – vorausgesetzt, die üblichen Voraussetzungen für die Patentfähigkeit sind erfüllt.
Welche Life-Sciences-Erfindungen sind nicht patentierbar?
Einige Technologien im Bereich Life Sciences sind vom Patentschutz ausgeschlossen. Dazu zählen Behandlungsverfahren am menschlichen oder tierischen Körper durch Operation oder Therapie sowie diagnostische Verfahren, die direkt am menschlichen oder tierischen Körper durchgeführt werden. Diese Ausschlüsse gelten jedoch nicht für Produkte wie Arzneimittel, medizinische Zusammensetzungen oder medizinische Instrumente.
Fachbereiche
Unsere technische Expertise erstreckt sich über alle Branchen, Technologien und umfasst alle Geschäftsbereiche.
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Unsere Anwälte und Fachkräfte sind auf die Recherche, Überwachung, Anmeldung und Durchsetzung von Schutzrechten unserer Mandanten spezialisiert.