Arbeitnehmererfinderrecht

Erfindungen in Unternehmen können sich sowohl für den Arbeitnehmererfinder als auch für den Arbeitgeber finanziell lohnen. Das Arbeitnehmererfinderrecht stellt eine deutsche Besonderheit dar und regelt den gerechten Interessenausgleich zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Der Grundsatz ist einfach: Der Arbeitgeber kann eine Diensterfindung eines angestellten Erfinders in Anspruch nehmen. Der angestellte Erfinder hat im Gegenzug einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Im Detail kann dies für Unternehmen jedoch einen enormen Verwaltungsaufwand bedeuten. Andererseits lässt sich aus der Not eine Tugend machen, indem Anreize für Erfinder geschaffen werden, die Innovationen fördern.

Regelmäßig beraten wir zu den folgenden Themen:

  • Formal korrekte Abwicklung des firmeninternen Schriftwechsels ab der Erfindungsmeldung und von pauschalen Vergütungsregelungen
  • Umgang mit Erfindungen im Unternehmensverbund und bei Kooperations- und Entwicklungsverträgen
  • Entscheidung über eine Inanspruchnahme oder Freigabe einer gemeldeten Erfindung
  • Berechnung von Vergütungshöhen im Einzelfall nach den amtlichen Richtlinien
  • Klärung der Ansprüche (ehemaliger) Arbeitnehmer gegenüber dem (ehemaligen) Arbeitgeber
  • Umgang mit Vergütungsansprüchen bei Übertragung eines Schutzrechts an Dritte oder bei Betriebsübergängen
  • Fragen der Miterfinderschaft und der Anteile der Miterfinder an der Erfindung
    Einigungsverhandlungen zwischen Arbeitgeber und (ehemaligem)
  • Einigungsverhandlungen zwischen Arbeitgeber und (ehemaligem) Arbeitnehmer und streitige Durchsetzung ihrer Interessen vor der Schiedsstelle des DPMA und vor Gericht
  • Identifikation von getätigten (aber noch nicht gemeldeten) Erfindungen bei neuen Produkten („patent scouting“)

Unsere Experten schulen Arbeitnehmer und Patentabteilungen auch darin, wie Erfindungen erfasst und mit ihnen umgegangen werden können.

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Unsere Anwälte und Fachkräfte sind auf die Recherche, Überwachung, Anmeldung und Durchsetzung von Schutzrechten unserer Mandanten spezialisiert.